Kombinierte Werte gem. WLTP2:
Citroën ë-C3: Energieverbrauch: 16,5 - 17,3 kWh/100 km; CO₂-Emission: 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Citroën ë-C3 Aircross: Energieverbrauch: 16,1 - 18,6 kWh/100 km; CO2-Emission: 0 g/km; CO2-Klasse: A
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Auto Bebion, Esslinger Str. 15, 73037 Göppingen
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*Bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges erhalten alle Privatkunden eine Citroen- und Händler-Förderprämie in Höhe von 3.000 €. Für den Fall, dass der Kunde für eine höhere staatliche Förderprämie berechtigt ist, erhält der Kunde von Citroen die Differenz zwischen der Citroen Förderprämie und der staatlichen Förderprämie, max. weitere 3.000 €.1 Hierfür muss der Kunde bei Kaufvertragsabschluss dem Händler die gleichen Nachweise vorlegen wie bei der staatlichen Förderprämie.1 Bei einer Berechtigung zur maximalen staatlichen Förderung bedeutet dies beim Kauf eines Citroën Elektrofahrzeuges einen Preisvorteil gegenüber der UVP von bis zu 12.000 Euro. Angebot gültig bis 31.03.2026. Nachlass keine Barauszahlung. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Nur bei teilnehmenden Citroën Partnern.
1Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite (mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
2Alle Verbrauchswerte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, die kostenlos über www.dat.de erhältlich sind. Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.